Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder außerhalb der Unterrichtszeit und ohne organisatorischen Zusammenhang mit der Schule.

Hortpädagoginnen und Hortpädagogen haben die Aufgabe, schulpflichtigen Kindern außerhalb der Unterrichtszeit Gelegenheit zu geben, ihre mit dem Schulbesuch verbundenen Pflichten zu erfüllen, ihren Neigungen nachzugehen, ihre Begabungen zu fördern und die Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Urteilsfindung und zu sozialem Verständnis zu führen.

Weiteres können ausschließlich Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen mit Hortzusatzausbildung in alterserweiterten Gruppen tätig sein. Alterserweiterte Gruppen sind Einrichtungen zur gemeinsamen Betreuung von Kindern im Alter von 18 Monaten bis zur Beendigung der Volksschulzeit.

(§ 3 Abs.1, Steiermärkisches Kinderbildungsgesetz und Betreuungsgesetz vom 10.8.2007)

Ab der 3. Klasse können sich Schülerinnen und Schüler der BAfEP Graz für den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Hortpädagogin bzw. zum Hortpädagogen entscheiden.

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