Studienberechtigungsprüfung

Nur relevant für Studieninteressent*innen ohne Matura/Berufsreifeprüfung

Allgemeine Informationen:

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht es Bewerberinnen und Bewerbern ohne Matura, aber mit einschlägiger Vorbildung/Erfahrung, zu einem bestimmten Studium – in diesem Fall ausschließlich zur Ausbildung am „Kolleg für Elementarpädagogik“ – zugelassen zu werden. Zusätzlich zur Studienberechtigungsprüfung ist eine praktische Eignungsprüfung zu absolvieren.

Zulassungsbedingungen (Studienberechtigungsprüfung):

Vollendetes 20. Lebensjahr und eine eindeutig über die Erfüllung der Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche, für die angestrebte Ausbildung relevante berufliche bzw. schulische Vorbildung für die angestrebte Fachrichtung (Elementarpädagogik)

Prüfungsgebiete laut Externistenprüfungsverordnung: 

SCHRIFTLICH: 
– Deutsch (Aufsatz, 4 Stunden)
– Englisch (Sprachniveau B1)

MÜNDLICH: 
– Biologie und Umweltkunde 
– Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung 

WAHLFACH – mündlich (Wahl eines Bereichs):
1. Musikalischer Bereich (Musikerziehung, Stimmbildung)
2. Naturwissenschaftlicher Bereich (Geografie und Wirtschaftskunde, Physik, Chemie)
3. Kreativer Bereich (Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung)

Vorbereitung:

Die Prüfungsvorbereitung erfolgt in Eigenverantwortung. Es gibt keine diesbezüglichen Vorbereitungskurse.

Anrechnungen:

Anrechnungen bereits abgelegter, gleichwertiger Teilprüfungen sind grundsätzlich möglich. Über eine Anrechnung wird erst nach Anmeldung/Ansuchen im Einzelfall entschieden. 

Termine:

Mündliche Prüfungen können in den drei Externistenprüfungswochen abgelegt werden. Eine rechtzeitige Anmeldung ist notwendig.

Exterinsten Prüfungswoche 1: 17. – 21.11.25
Exterinsten Prüfungswoche 2: 02. – 06.02.26
Exterinsten Prüfungswoche 3: 18. – 22.03.26

Schriftliche Prüfungen können immer zu den Nebenterminen der schriftlichen Zentralmatura abgelegt werden. Termine siehe: https://www.matura.gv.at/pruefungstermine Eine rechtzeitige Anmeldung ist notwendig.

Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung:

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular inklusive Beilagen an office@bafep-graz.at

Anmeldung zu Teilprüfungen:

Nachdem Sie Ihr Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung übermittelt haben, wird dieses von uns bearbeitet. Sie erhalten eine Rückmeldung, welche Lehrperson Ihnen für welche Prüfung zugewiesen wurde. Sobald Sie diese Rückmeldung erhalten haben, nehmen Sie bitte mit der(den) Lehrperson(en) Kontakt auf und vereinbaren jeweils einen Prüfungstermin (mögliche Termine siehe oben).

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